Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der DS Bautechnik GmbH, Edisonstr. 7, 24558 Henstedt-Ulzburg (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich dabei um Verbraucher oder Unternehmer handelt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Begriffe und Vertragsgrundlagen
Sofern im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B und VOB/C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Gegenüber Verbrauchern finden die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.
3. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistungen zustande.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Geringfügige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind oder bautechnisch notwendig werden.
5. Mitwirkungs- und Schutzpflichten
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Er stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser, Strom und ausreichenden Platz für Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung zur Verfügung.
6. Ausführung und Nachunternehmer
Wir sind berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise an qualifizierte Nachunternehmer zu übertragen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
7. Dokumentation
Soweit geschuldet, übergeben wir nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation über die ausgeführten Leistungen. Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen, die von uns erstellt wurden, bleiben unser geistiges Eigentum.
8. Ausführungsfristen und höhere Gewalt
Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Streiks oder sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend.
9. Änderungen und Zusatzleistungen
Verlangt der Auftraggeber Änderungen des Leistungsumfangs, so sind diese gesondert zu vergüten. Wir werden dem Auftraggeber vor Ausführung der geänderten oder zusätzlichen Leistung ein Nachtragsangebot unterbreiten.
10. Vergütung und Preisgrundlagen
Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand und Aufmaß.
11. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
Wir sind berechtigt, angemessene Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt oder für gelieferte Materialien in Rechnung zu stellen. Diese sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
12. Zahlungsverzug und Leistungseinstellung
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung die Arbeiten bis zur Begleichung der fälligen Forderungen einzustellen. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
13. Abnahme und Teilabnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung unverzüglich abzunehmen. Auf unser Verlangen sind auch in sich abgeschlossene Teile der Leistung gesondert abzunehmen. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Benutzung nimmt.
14. Gefahrübergang und Schutz
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bis zur Abnahme obliegt uns der Schutz der Leistung, sofern die Beschädigung nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
15. Mängelrechte und Nacherfüllung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht die Regelungen der VOB/B wirksam einbezogen wurden. Bei Vorliegen eines Mangels haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung in angemessener Frist. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
16. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
17. Eigentum und Materialien
Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Materialien und Bauteilen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Vertrag vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
18. Kündigung und Vertragsbeendigung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (bzw. der VOB/B, falls vereinbart) möglich. Im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben.
19. Verbraucherrecht und Widerruf
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzverträge geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Näheres regelt unsere separate Widerrufsbelehrung.
20. Datenschutz und Kommunikation
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von uns unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
21. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der DS Bautechnik GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für die Software NAVO gelten die AGB und der Nutzungsvertrag auf navo-software.de.
